Der Bundesrat befasst sich am kommenden Freitag mit der Griechenland-Hilfe der EU. Es handelt sich um ein nicht zustimmungsbedürftiges, eilbedürftiges Gesetz, das am Freitag, 7.5.2010 bereits durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll.
Die Mitgliedstaaten und der IWF gewähren Griechenland gegenstrenge Auflagen Hilfen für 3 Jahre in Höhe von 110 Milliarden €. Auf die Mitgliedstaaten entfallen 80 Mrd. €; auf den IWF 30 Mrd. €. Deutschland verbürgt im Gesetz vorgesehenen Dreijahreszeitraum insgesamt 22,4 Mrd. €. Im ersten Jahr 8,4 Mrd. €.
Der dem deutschen Anteil entsprechende Betrag der Griechenland-Hilfe in Höhe von 8,4 Mrd. € im ersten Jahr wird, wie die folgenden Tranchen von der KfW ausgereicht, die dafür eine Bundesgarantie erhält. Es entstehen somit zunächst keine unmittelbaren Ausgaben, die mittelbaren finanziellen Belastungen sind jetzt noch nicht bezifferbar.
Es sind von der griechischen Regierung nunmehr Haushaltssicherungsmaßnahmen beschlossen worden, die eine nachhaltige Sanierung des Haushalts innerhalb der nächsten Jahre ermöglichen sollen und eine Einhaltung der EU-Stabilitätskriterien ab 2013 ermöglichen sollen. Griechenland ist verpflichtet, einen Eigenbeitrag von 30 Milliarden Euro bis 2013 zu erbringen. Als Maßnahmen sind bekannt:
Alle Maßnahme sollen insgesamt zu Einnahmeverbesserungen von 30 Mrd. € führen. Es besteht Hoffnung, dass durch die beschlossenen Hilfsmaßnahmen und die Sparmaßnahmen Griechenlands die Rückkehr zu stabilen Verhältnissen möglich ist. Es bleibt aber abzuwarten, wie die griechische Regierung und das Parlament auf die massiven Proteste der Bevölkerung reagiert und ob Griechenland das Sparpaket unverändert durchsetzen kann. Bislang ist das griechische Sparpaket noch nicht vom Gesetzgeber in Griechenland verabschiedet.
Der IWF und die EURO-Mitgliedstaaten werden die gesetzliche Umsetzung und die Einhaltung der Sparmaßnahmen und die Auskehrung der Hilfen der EURO-Länder streng zu überwachen.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, können Sie gern per E-Mail oder über einen von Ihnen genutzen Online-Dienst wie Twitter oder Facebook weiterempfehlen.