SozialesBundesregierung beschließt Gesundheitsreform
Dienstag, 13. Juli 2010Die Bundesregierung hat letzte Woche im Kabinett die Gesundheitsreform beschlossen. Es lohnt sich, die ursprünglichen Vorstellungen hierzu nochmal aufzurufen. Gesundheitsminister Rösler wollte eine einkommensunabhängige Kopfpauschale mit automatischem, steuerfinanziertem Sozialausgleich. Die Gesundheitskosten sollten von den Lohnkosten abgekoppelt und der Arbeitgeberanteil eingefroren werden. Eine Regierungskommission, bestehend aus dem halben Kabinett, sollte dieses neue Gesundheitssystem entwickeln. Ergebnisse gab es keine. Offenbar bestand der Auftrag dieser Kommission darin, unattraktive Beschlüsse vor der NRW-Wahl zu verhindern. Mit Hilfe einer zweiten Koalitionsverhandlungsgruppe wurde auch noch die Zeit bis zur Bundespräsidentenwahl überbrückt. Bei all diesen Verzögerungen wurde ein steigendes Defizit der GKV verbunden mit Zusatzbeiträgen und drohenden Kasseninsolvenzen bewusst in Kauf genommen.
Von Röslers Plänen ist wenig übrig geblieben. Die Koalition beschloss jetzt die Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Davon zahlen die Arbeitnehmer/innen künftig 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird dauerhaft eingefroren. Der einst auf Druck der SPD eingeführte Ein-Prozent-Deckel bei den Zusatzbeiträgen entfällt. Die Kassen dürfen jetzt Kopfpauschalen in beliebiger Höhe erheben und die Koalition verbietet sogar eine gerechte prozentuale Erhebung.
Aber das ist noch nicht alles. Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll jedes Jahr anhand des Kassendefizits eine durchschnittliche Kopfpauschale berechnen. Übersteigt diese vom BVA festgelegte Kopfpauschale zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, wird sie sozial ausgeglichen. Erhebt eine Kasse eine höhere Kopfpauschale, als die vom BVA berechnete, muss der/die Versicherte auch noch diesen Mehrbetrag alleine und ohne jeden Ausgleich bezahlen. Umsetzen sollen den Sozialausgleich Arbeitgeber und Rentenversicherung. Sie sollen nach Prüfung von jedem Einzelfall gegebenenfalls abgesenkte Arbeitnehmerbeiträge Richtung Gesundheitsfonds weiterleiten. Wie diese Prozedur z. B. bei ArbeitnehmerInnen mit schwankenden Einkommen, RentnerInnen mit verschiedenen Alterseinkünften oder Selbständigen funktionieren soll, bleibt unklar. Die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge sollen über Steuermittel, die dem Fonds zufließen, ausgeglichen werden. Dafür seien laut Minister Rösler, keine Steuererhöhungen erforderlich. Auf jeden Fall wird durch dieses höchst komplizierte, fehler- und missbrauchsanfällige Verfahren ein Verwaltungsaufwand erzeugt.
Norbert Bischoff hat die Gesundheitsreform vergangene Woche trefflich wie folgt beschrieben: “Das, was in Berlin vorgelegt worden ist, ist enttäuschend”.


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