FinanzenDiskussion über Kommunalfinanzen – Land stößt sich nicht auf Kosten der Städte und Gemeinden gesund
Mittwoch, 10. August 2011
Seit Anfang der 90er Jahre kommt es immer wieder zum heftigen Streit über die Höhe der kommunalen Finanzzuweisungen. Schon damals lautete oft der Vorwurf, dass sich das Land Sachsen-Anhalt auf Kosten seiner Kommunen gesund stoße oder seine Finanzprobleme zu Lasten der Städte und Gemeinden lösen wolle. Auch deshalb wurde 2009 vom Landtag das System des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) geändert. Bis dahin richtete sich die Höhe der Zuweisungen nach einer festgelegten Quote am Landeshaushalt. Der Nachteil: Wurde der Landeshaushalt geringer, sanken auch die kommunalen Zuwendungen – ganz gleich welche Aufgaben vor Ort zu bewältigen waren.
Im Dezember 2009 wurde dann vom Landtag der aufgabenbezogene – am Bedarf orientierte – Finanzausgleich eingeführt. An der Erarbeitung dieses Verfahrens waren auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Nach dem alten Quotensystem wären die kommunalen Zuweisungen schon in den Jahren 2010 (minus 66 Millionen Euro) und 2011 (minus 94 Millionen Euro) geringer ausgefallen als nach dem jetzt geltenden FAG.
Drei Säulen des Finanzausgleichsgesetzes
Die Höhe der kommunalen Zuweisungen insgesamt (Fachbegriff: kommunale Finanzausgleichsmasse) setzt sich aus dem errechneten angemessenen Finanzbedarf, der Investitionspauschale und den Bedarfszuweisungen zusammen.
1. Errechneter angemessener Finanzbedarf
Der angemessene Finanzbedarf wird auf der Grundlage der Verwaltungshaushalte der Kommunen und nach dem von einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe, an der auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt waren, vereinbarten Verfahren berechnet. Darauf nimmt also weder der Finanzminister noch die Landesregierung oder der Landtag Einfluss.
Für das Jahr 2012 wurde von Experten des Statistischen Landesamtes ein angemessener Finanzbedarf für die Kommunen von 1.353.432.786 Euro errechnet. Gegenüber 2011 bedeutet dies ein Rückgang von rund 49 Millionen Euro. Als Datenbasis für die aktuellen Berechnungen dienten dabei die Jahre 2008-2010. Der Rückgang von 49 Millionen Euro beruht im Wesentlichen auf den Mehreinnahmen der Kommunen von über 350 Millionen Euro in den Jahren 2008-2010. Davon sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden unterschiedlich betroffen.
Der Rückgang bei den Kreisen ist im Wesentlichen auf die erhöhten Kreisumlagen zurückzuführen. Die Zuschüsse für die kreisfreien Städte fallen geringer aus, weil diese ein Plus bei Steuern verzeichnen und weniger für Tilgungen zahlten. Der höhere Bedarf bei den kreisangehörigen Gemeinden wiederum beruht auf einem Anstieg bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt, wobei rechnerisch die Steuermehreinnahmen hier die erhöhte Kreisumlage ausgleichen.
Bei der Berechnung des angemessenen Finanzbedarfs ist das Land den Kommunen in mehreren Punkten entgegen gekommen. So werden die Ausgaben für freiwillige Leistungen in voller Höhe angerechnet. In Thüringen zum Beispiel werden die Ausgaben im freiwilligen Bereich nur mit sechs Prozent in die FAG einbezogen. In Sachsen-Anhalt werden zudem örtliche Steuern (Hunde-, Vergnügungs-, Zweitwohnsitzsteuer) und das Teilentschuldungsprogramm STARK II, das die Kommunen entlastet, beim Finanzbedarf nicht mit berücksichtigt. Und natürlich wird den Kommunen die Sanierung ihrer Kitas und Schulen bei den Landeszuschüssen ebenfalls nicht angerechnet.
2. Investitionspauschale
Die zweite Säule des kommunalen Finanzausgleichs, die Investitionspauschale, wird sich 2012 voraussichtlich auf 102 Millionen Euro und 2013 auf 76 Millionen Euro belaufen. In diesem Jahr beträgt die Pauschale 128 Millionen Euro. Die Differenz zu 2011 beträgt demnach 26 Millionen Euro. Der Rückgang ist auf den drastischen Abbau bei den Bundesergänzungszuweisungen zurückzuführen. Hier gibt das Land einen relativ geringen Teil der Lasten an die Kommunen weiter, denn 4/5 des Rückgangs trägt das Land.
3. Bedarfszuweisungen
Für die Bedarfszuweisungen (auch Ausgleichsstock für Notfälle) sind wieder rund 40 Millionen Euro vorgesehen. 2010 und 2011 waren es jeweils 60 Millionen Euro, weil man einen „Anstieg an Notfällen“ prognostiziert hatte.
Darüber hinaus müssen die Kommunen im kommenden Jahr letztmalig gut 53 Millionen Euro an das Land zurückzahlen, weil sie im Jahr 2009 mehr als 150 Millionen Euro zuviel vom Land bekommen hatten. Die Höhe der Landeszuweisungen wird ja im Vorfeld nach den Einnahmeerwartungen im Landeshaushalt berechnet. Fällt nun das Jahr schlechter als erwartet aus, müssen die zu hoch ausgefallenen Zuweisungen wieder zurückgezahlt werden. Und 2009 war für alle ein besonders mageres Jahr. Das Land hat den Kommunen eingeräumt, die Rückzahlungen in drei Jahresscheiben vornehmen zu können.
In der öffentlichen Debatte ist des Öfteren davon die Rede, dass die Kommunen im kommenden Jahr 150 Millionen Euro weniger vom Land bekommen würden. Diese Summe setzt sich aus dem errechneten geringeren Finanzbedarf von rund 49 Millionen Euro zusammen, worauf die Landesregierung keinen Einfluss hat. Um 26 Millionen Euro sinkt die Investitionspauschale, weil der Bund sein Ergänzungszuweisungen drastisch senkt, wovon das Land 4/5 trägt. Um 20 Millionen Euro werden die für zwei Jahre aufgestockten Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock wieder zurückgefahren. Und gut 53 Millionen Euro müssen die Kommunen letztmalig an das Land zurückzahlen, weil sie 2009 mehr als 150 Millionen Euro zuviel vom Land bekommen haben.
Neues FAG
Das jetzt gültige, unter Federführung des Innenministeriums entstandene Gesetz, wird 2012 und 2013 fortgeschrieben. Es werden nur kleinere Änderungen vorgenommen. Ein wirklich neues FAG könnte dann im Jahr 2014 in Kraft treten. In einem Gutachten sollen die Finanzsituation und die Probleme der Kommunen des Landes in ihrer Vielfalt erörtert werden.
Vor einer umfassenden Gesetzesänderung muss natürlich der Ausgang von drei beim Landesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das jetzt gültige FAG abgewartet werden. Und vor allem soll eine mögliche Novellierung erst nach einer breiten gesellschaftlichen Debatte erfolgen.
Den Auftakt dafür wollen die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem jetzt für das FAG zuständigen Finanzminister Jens Bullerjahn und dem Innenministerium mit zwei großen „Bürgermeisterkonferenzen“ am 15. August in Magdeburg und am 16. August in Halle machen.
Zu diesen Konferenzen gibt es schon jetzt jede Menge Anregungen und Anmeldungen. Dies zeigt deutlich, dass das Interesse an einem umfassenden Meinungsaustausch groß ist. Angesprochene Diskussionspunkte sind zum Beispiel die Finanzsituation in den großen Städten des Landes. Dabei geht es auch um die Stadt-Umland-Problematik. Wie kann zum Beispiel mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung von Aufgaben eines Oberzentrums hergestellt werden, sollten auch die Umland-Gemeinden dabei finanziell helfen, lauten einige Fragen. Bürgermeister beklagen, dass ihnen bei laufender Konsolidierung die Mittel für Investitionen fehlten.
Angesichts des immensen Diskussionsbedarfs soll das FAG nicht in wenigen Wochen oder Monaten überarbeitet werden. Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen. Deshalb sollte aus Sicht des Finanzministeriums das neue FAG erst ab 2014 greifen.
Weitere Informationen:
Kurzfassung des Kommunalfinanzberichtes 2011 des Innenministeriums als pdf-Datei herunterladen


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