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	<title>Jens Bullerjahn &#187; Soziales</title>
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		<title>Bundesregierung beschlie&#223;t Gesundheitsreform</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 13:47:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Bullerjahn</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat letzte Woche im Kabinett die Gesundheitsreform beschlossen. Es lohnt sich, die urspr&uuml;nglichen Vorstellungen hierzu nochmal aufzurufen. Gesundheitsminister R&ouml;sler wollte eine einkommensunabh&auml;ngige Kopfpauschale mit automatischem, steuerfinanziertem Sozialausgleich. Die Gesundheitskosten sollten von den Lohnkosten abgekoppelt und der Arbeitgeberanteil eingefroren werden. Eine Regierungskommission, bestehend aus dem halben Kabinett, sollte dieses neue Gesundheitssystem entwickeln. Ergebnisse gab es keine. Offenbar bestand der Auftrag dieser Kommission darin, unattraktive Beschl&uuml;sse vor der NRW-Wahl zu verhindern. Mit Hilfe einer zweiten Koalitionsverhandlungsgruppe wurde auch noch die Zeit bis zur Bundespr&auml;sidentenwahl &uuml;berbr&uuml;ckt. Bei all diesen Verz&ouml;gerungen wurde ein steigendes Defizit der GKV verbunden mit Zusatzbeitr&auml;gen und drohenden Kasseninsolvenzen bewusst in Kauf genommen.</p>
<p>Von R&ouml;slers Pl&auml;nen ist wenig &uuml;brig geblieben. Die  Koalition beschloss jetzt die Erh&ouml;hung des Beitragssatzes von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Davon zahlen die Arbeitnehmer/innen k&uuml;nftig 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird dauerhaft eingefroren. Der einst auf Druck der SPD eingef&uuml;hrte Ein-Prozent-Deckel bei den Zusatzbeitr&auml;gen entf&auml;llt. Die Kassen d&uuml;rfen jetzt Kopfpauschalen in beliebiger H&ouml;he erheben und die Koalition verbietet sogar eine gerechte prozentuale Erhebung.</p>
<p>Aber das ist noch nicht alles. Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll jedes Jahr anhand des Kassendefizits eine durchschnittliche Kopfpauschale berechnen. &Uuml;bersteigt diese vom BVA festgelegte Kopfpauschale zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, wird sie sozial ausgeglichen. Erhebt eine Kasse eine h&ouml;here Kopfpauschale, als die vom BVA berechnete, muss der/die Versicherte auch noch diesen Mehrbetrag alleine und ohne jeden Ausgleich bezahlen. Umsetzen sollen den Sozialausgleich Arbeitgeber und Rentenversicherung. Sie sollen nach Pr&uuml;fung von jedem Einzelfall gegebenenfalls abgesenkte Arbeitnehmerbeitr&auml;ge Richtung Gesundheitsfonds weiterleiten. Wie diese Prozedur z. B. bei ArbeitnehmerInnen mit schwankenden Einkommen, RentnerInnen mit verschiedenen Alterseink&uuml;nften oder Selbst&auml;ndigen funktionieren soll, bleibt unklar. Die reduzierten Arbeitnehmerbeitr&auml;ge sollen &uuml;ber Steuermittel, die dem Fonds zuflie&szlig;en, ausgeglichen werden. Daf&uuml;r seien laut Minister R&ouml;sler, keine Steuererh&ouml;hungen erforderlich. Auf jeden Fall wird durch dieses h&ouml;chst komplizierte, fehler- und missbrauchsanf&auml;llige Verfahren ein Verwaltungsaufwand erzeugt.</p>
<p>Norbert Bischoff hat die Gesundheitsreform vergangene Woche trefflich wie folgt beschrieben: &#8220;Das, was in Berlin vorgelegt worden ist, ist entt&auml;uschend&#8221;.</p>
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