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	<title>Jens Bullerjahn &#187; Kommunen</title>
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	<description>Mitglied des Landtages, Finanzminister und stellvertretender Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt</description>
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		<title>Ein B&#252;ndnis f&#252;r starke St&#228;dte und Gemeinden</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 07:52:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Bullerjahn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzausgleichsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunalfinanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunen]]></category>

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		<description><![CDATA[Sachsen-Anhalt steht als gesamtes Land vor der Herausforderung, bis 2019 finanziell auf soliden F&#252;ssen stehen zu m&#252;ssen. Angesichts zur&#252;ckgehender finanzieller Leistungen Dritter wie Bund und EU gilt dies f&#252;r das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sachsen-Anhalt steht als gesamtes Land vor der Herausforderung, bis  2019 finanziell auf soliden F&uuml;ssen stehen zu m&uuml;ssen. Angesichts  zur&uuml;ckgehender finanzieller Leistungen Dritter wie Bund und EU gilt dies  f&uuml;r das Land und die Kommunen gleicherma&szlig;en. Landesfinanzminister Jens  Bullerjahn strebt deshalb eine langfristige strategische Partnerschaft  mit den Kommunen zur Stabilisierung der Haushalte an – ein B&uuml;ndnis f&uuml;r  starke Kommunen.</p>
<p>Dabei stehen f&uuml;r beide Ebenen – Land wie Kommunen – das Auskommen  ohne neue Schulden, die Begleichung aufgelaufener Schulden, die St&auml;rkung  von Vorsorge-Elementen und gleichzeitiges weiteres Investieren in  Zukunftsprojekte im Mittelpunkt. Keine der beiden Ebenen – Land und  Kommunen – darf dabei in eigenen Anstrengungen nachlassen. Beide sind  zum Erfolg verpflichtet. Keine der beiden Ebenen darf in diesem Prozess  die andere &uuml;berfordern.</p>
<p>Im Kabinett hat Finanzminister Bullerjahn heute nach etlichen  Gespr&auml;chen mit den regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD und  den kommunalen Spitzenverb&auml;nden, von denen viele Anregungen kamen, eine  ganze Reihe von Vorschl&auml;gen gemacht. Diese Vorschl&auml;ge gliedern sich auf  in Sofort-Ma&szlig;nahmen, Pr&uuml;fauftr&auml;ge und langfristige Projekte.</p>
<h3>Das Kabinett hat heute erste Sofortma&szlig;nahmen beschlossen. Dabei geht  es darum, den Kommunen dort zu helfen, wo es schnell m&ouml;glich ist:</h3>
<ul>
<li>Die f&uuml;r die Kommunen wichtige Investitionspauschale wird entgegen  erster Pl&auml;ne in den Jahren 2012 und 2013 kaum abgesenkt. In 2012 bleibt  sie in gleicher H&ouml;he wie im laufenden Jahr bei 128 Mio. €, in 2013 sinkt  sie geringf&uuml;gig um 3 Mio. € auf dann 125 Mio. € (Das sind 73 Mio. Euro  mehr als urspr&uuml;nglich geplant).</li>
<li>Wegen einer &Uuml;berzahlung im Finanzausgleich des Jahres 2009 sind die  Kommunen gegen&uuml;ber dem Land erstattungspflichtig, eine letzte Rate in  H&ouml;he von etwa 53 Mio. € sollte in 2012 gezahlt werden. Nach Vorschlag  von Finanzminister Bullerjahn wird diese letzte Rate auf zwei Jahre  ausgedehnt – das hei&szlig;t, sie muss erst bis Ende 2013 komplett  zur&uuml;ckgezahlt werden (j&auml;hrlich gut 26 Mio. Euro).</li>
</ul>
<h3>Bei den ebenfalls heute beschlossenen Pr&uuml;fauftr&auml;gen f&uuml;r verschiedene  Ministerien geht es um weitere Entlastungen f&uuml;r die Kommunen:</h3>
<ul>
<li>Gepr&uuml;ft wird, ob das Land eine alte Zinsforderung aus den Jahren  1991-1995 in H&ouml;he von etwa 11 Mio. € aufrecht erh&auml;lt. Seit Jahren ist  dies ein Haushaltsrisiko f&uuml;r etwa 150 betroffene Gemeinden in  Sachsen-Anhalt. Diese hatten damals Gelder f&uuml;r den St&auml;dtebau nicht  fristgem&auml;&szlig; ausgegeben, daraufhin hatte das Land Zinsen zur&uuml;ckverlangt.</li>
<li>Gepr&uuml;ft wird, ob noch in diesem Jahr Ausgaben in H&ouml;he von 30 Mio. €  ausgezahlt werden k&ouml;nnen. Dieses Geld soll den Kommunen zuteil werden,  die im Rahmen der Gemeindegebietsreform freiwillig fusionierten. Es ist  ein Ausgleich f&uuml;r damit verbundene Lasten und hilft erheblich bei der  Konsolidierung der betroffenen kommunalen Haushalte. Allerdings geht  diese Ausgabe zu Lasten des Vollzugs im laufenden Haushaltsjahr 2011.</li>
<li>Gepr&uuml;ft wird. ob das Land wegen zur&uuml;ckgehender  Sonderbedarfszuweisungen vom Bund an die Landkreise und kreisfreien  St&auml;dte mit einer Vorfinanzierung von maximal 45 Mio. Euro helfen kann.  Dieses Geld fehlt den Landkreisen und kreisfreien St&auml;dten durch die  Bundesk&uuml;rzungen.</li>
<li>Gepr&uuml;ft wird, ob Gelder bereitgestellt werden k&ouml;nnen f&uuml;r die  Bek&auml;mpfung der Grundwassersch&auml;den in zahlreichen Regionen des Landes.  Die Landesregierung ist sich im Klaren dar&uuml;ber, dass &Auml;nderungen im FAG  und die beschlossenen Pr&uuml;fauftr&auml;ge allein nicht ausreichen, um die Ziele  der Haushaltssanierung zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, weitere  grundlegende S&auml;ulen des angestrebten<br />
„B&uuml;ndnisses f&uuml;r starke Kommunen“ auszubauen.</li>
</ul>
<h3>Deshalb sollen folgende l&auml;ngerfristige Projekte entwickelt werden:</h3>
<ul>
<li>Weiterf&uuml;hrung und Fortentwicklung des Teilentschuldungsprogramms  STARK II (bisher haben &uuml;ber 100 Kommunen im Land das Programm in  Anspruch genommen – das Land half hier mit &uuml;ber 230 Mio. €  Sofort-Entschuldungen)</li>
<li>Entwicklung des Investitionsprogramms STARK III zur weiteren  energetischen Sanierung und Modernisierung aller Kitas und Schulen im  Land (Dabei sollen konkrete Vorschl&auml;ge f&uuml;r die inhaltliche Ausgestaltung  des Programms inklusive der Art und H&ouml;he des kommunalen Eigenanteils  erarbeitet werden.)</li>
<li>Etablierung eines Fonds (STARK IV) zum Ausgleich von Steuerausf&auml;llen  auf kommunaler Ebene – &auml;hnlich dem Steuerschwankungsfonds auf  Landesebene</li>
</ul>
<p>Allerdings – viele Probleme der kommunalen Familie werden durch die  Vorschl&auml;ge allein nicht geheilt. Es besteht weiter erheblicher  Gespr&auml;chs- und Handlungsbedarf. Damit im Zusammenhang steht auch eine  bessere Honorierung eigener Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen,  weil Leistungsanreize an dieser Stelle unabdingbar sind.</p>
<p>Zur Kl&auml;rung dieser Probleme rund um die Finanzbeziehungen zwischen  Land und Kommunen wird das Ministerium der Finanzen gemeinsam mit dem  Ministerium f&uuml;r Inneres und Sport sowie in Absprache mit den  regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD und den kommunalen  Spitzenverb&auml;nden ein Gutachten in Auftrag geben, das nebst Bewertungen  und Vorschl&auml;gen bis Mitte 2012 vorliegen wird. Mit Hilfe dieses  Gutachtens, das sich umfassend mit den Finanzbeziehungen zwischen Land  und Kommunen sowie innerhalb der kommunalen Familie besch&auml;ftigen wird,  soll das FAG grunds&auml;tzlich &uuml;berarbeitet werden.</p>
<p>Das gegenw&auml;rtig geltende Gesetz soll durchschaubarer,  nachvollziehbarer und zeitlich besser strukturiert werden. Gleichzeitig  soll es allen Mitgliedern der kommunalen Familie m&ouml;glich gemacht werden,  die Art und H&ouml;he der Zuweisungen an die jeweiligen Gruppen innerhalb  der Kommunen zu verstehen. Am Ende des Prozesses soll ein neues FAG  entstehen, mit dem alle Beteiligten (Landesregierung, Parlament,  Kommunen) gut arbeiten k&ouml;nnen. Nur so wird so wird das angestrebte  B&uuml;ndnis erfolgreich sein.</p>
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		<title>Diskussion &#252;ber Kommunalfinanzen &#8211; Land st&#246;&#223;t sich nicht auf Kosten der St&#228;dte und Gemeinden gesund</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 12:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Bullerjahn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit Anfang der 90er Jahre kommt es immer wieder zum heftigen Streit &#252;ber die H&#246;he der kommunalen Finanzzuweisungen. Schon damals lautete oft der Vorwurf, dass sich das Land Sachsen-Anhalt auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bullerjahn2011.de/files/2011/08/fag-grafik.jpg"  class="lightbox"><img class="alignright size-medium wp-image-1156" title="Diskussion &uuml;ber Kommunalfinanzen" src="http://www.bullerjahn2011.de/files/2011/08/fag-grafik-350x232.jpg" alt="Diskussion &uuml;ber Kommunalfinanzen" width="280" height="186" /></a>Seit Anfang der 90er Jahre kommt es immer wieder zum heftigen Streit &uuml;ber die H&ouml;he der kommunalen Finanzzuweisungen. Schon damals lautete oft der Vorwurf, dass sich das Land Sachsen-Anhalt auf Kosten seiner Kommunen gesund sto&szlig;e oder seine Finanzprobleme zu Lasten der St&auml;dte und Gemeinden l&ouml;sen wolle. Auch deshalb wurde 2009 vom Landtag das System des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ge&auml;ndert. Bis dahin richtete sich die H&ouml;he der Zuweisungen nach einer festgelegten Quote am Landeshaushalt. Der Nachteil: Wurde der Landeshaushalt geringer, sanken auch die kommunalen Zuwendungen &#8211; ganz gleich welche Aufgaben vor Ort zu bew&auml;ltigen waren.</p>
<p>Im Dezember 2009 wurde dann vom Landtag der aufgabenbezogene &#8211; am Bedarf orientierte &#8211; Finanzausgleich eingef&uuml;hrt. An der Erarbeitung dieses Verfahrens waren auch die kommunalen Spitzenverb&auml;nde beteiligt. Nach dem alten Quotensystem w&auml;ren die kommunalen Zuweisungen schon in den Jahren 2010 (minus 66 Millionen Euro) und 2011 (minus 94 Millionen Euro) geringer ausgefallen als nach dem jetzt geltenden FAG.</p>
<h2>Drei S&auml;ulen des Finanzausgleichsgesetzes</h2>
<p>Die H&ouml;he der kommunalen Zuweisungen insgesamt (Fachbegriff: kommunale Finanzausgleichsmasse)  setzt  sich aus dem errechneten  angemessenen Finanzbedarf, der Investitionspauschale  und den Bedarfszuweisungen zusammen.</p>
<p><strong>1. Errechneter angemessener Finanzbedarf </strong></p>
<p>Der angemessene Finanzbedarf wird auf der Grundlage der Verwaltungshaushalte der Kommunen und nach dem von einer daf&uuml;r eingesetzten Arbeitsgruppe, an der auch die kommunalen Spitzenverb&auml;nde beteiligt waren, vereinbarten Verfahren berechnet. Darauf nimmt also weder der Finanzminister noch die Landesregierung oder der Landtag Einfluss.</p>
<p>F&uuml;r das Jahr 2012 wurde von Experten des Statistischen Landesamtes ein angemessener Finanzbedarf f&uuml;r die Kommunen von 1.353.432.786 Euro errechnet. Gegen&uuml;ber 2011 bedeutet dies ein R&uuml;ckgang von rund 49 Millionen Euro. Als Datenbasis f&uuml;r die aktuellen Berechnungen dienten dabei die Jahre 2008-2010. Der R&uuml;ckgang von 49 Millionen Euro beruht im Wesentlichen auf den Mehreinnahmen der Kommunen von &uuml;ber 350 Millionen Euro in den Jahren 2008-2010. Davon sind Landkreise, kreisfreie St&auml;dte und kreisangeh&ouml;rige Gemeinden unterschiedlich betroffen.</p>
<p>Der R&uuml;ckgang bei den Kreisen ist im Wesentlichen auf die erh&ouml;hten Kreisumlagen zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. Die Zusch&uuml;sse f&uuml;r die kreisfreien St&auml;dte fallen geringer aus, weil diese ein Plus bei Steuern verzeichnen und weniger f&uuml;r Tilgungen zahlten. Der h&ouml;here Bedarf bei den kreisangeh&ouml;rigen Gemeinden wiederum beruht auf einem Anstieg bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt, wobei rechnerisch die Steuermehreinnahmen hier die erh&ouml;hte Kreisumlage ausgleichen.</p>
<p>Bei der Berechnung des angemessenen Finanzbedarfs ist das Land den Kommunen in mehreren Punkten entgegen gekommen. So werden die Ausgaben f&uuml;r freiwillige Leistungen in voller H&ouml;he angerechnet. In Th&uuml;ringen zum Beispiel werden die Ausgaben im freiwilligen Bereich nur mit sechs Prozent in die FAG einbezogen. In Sachsen-Anhalt werden zudem &ouml;rtliche Steuern (Hunde-, Vergn&uuml;gungs-, Zweitwohnsitzsteuer) und das Teilentschuldungsprogramm STARK II, das die Kommunen entlastet, beim Finanzbedarf nicht mit ber&uuml;cksichtigt. Und nat&uuml;rlich wird den Kommunen die Sanierung ihrer Kitas und Schulen bei den Landeszusch&uuml;ssen ebenfalls nicht angerechnet.</p>
<p><strong>2. Investitionspauschale</strong></p>
<p>Die zweite S&auml;ule des kommunalen Finanzausgleichs, die Investitionspauschale, wird sich 2012 voraussichtlich auf 102 Millionen Euro und 2013 auf 76 Millionen Euro belaufen. In diesem Jahr betr&auml;gt die Pauschale 128 Millionen Euro. Die Differenz zu 2011 betr&auml;gt demnach 26 Millionen Euro. Der R&uuml;ckgang ist auf den drastischen Abbau bei den Bundeserg&auml;nzungszuweisungen zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. Hier gibt das Land einen relativ geringen Teil der Lasten an die Kommunen weiter, denn  4/5 des R&uuml;ckgangs tr&auml;gt das Land.</p>
<p><strong>3. Bedarfszuweisungen</strong></p>
<p>F&uuml;r die Bedarfszuweisungen (auch Ausgleichsstock f&uuml;r Notf&auml;lle) sind wieder rund 40 Millionen Euro vorgesehen. 2010 und 2011 waren es jeweils 60 Millionen Euro, weil man einen „Anstieg an Notf&auml;llen“ prognostiziert hatte.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus m&uuml;ssen die Kommunen im  kommenden Jahr letztmalig gut 53 Millionen Euro an das Land zur&uuml;ckzahlen, weil sie im Jahr 2009 mehr als 150 Millionen Euro zuviel vom Land bekommen hatten. Die H&ouml;he der Landeszuweisungen wird ja im Vorfeld nach den Einnahmeerwartungen im Landeshaushalt berechnet. F&auml;llt nun das Jahr schlechter als erwartet aus, m&uuml;ssen die zu hoch ausgefallenen Zuweisungen wieder zur&uuml;ckgezahlt werden. Und 2009 war f&uuml;r alle ein besonders mageres Jahr. Das Land hat den Kommunen einger&auml;umt, die R&uuml;ckzahlungen in drei Jahresscheiben vornehmen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>In der &ouml;ffentlichen Debatte ist des &Ouml;fteren davon die Rede, dass die Kommunen im kommenden Jahr 150 Millionen Euro weniger vom Land bekommen w&uuml;rden. Diese Summe setzt sich aus dem errechneten geringeren Finanzbedarf von rund 49 Millionen Euro zusammen, worauf die Landesregierung keinen Einfluss hat. Um 26 Millionen Euro sinkt die Investitionspauschale, weil der Bund sein Erg&auml;nzungszuweisungen drastisch senkt, wovon das Land 4/5 tr&auml;gt. Um 20 Millionen Euro werden die f&uuml;r zwei Jahre aufgestockten Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock wieder zur&uuml;ckgefahren. Und gut 53 Millionen Euro m&uuml;ssen die Kommunen letztmalig an das Land zur&uuml;ckzahlen, weil sie 2009 mehr als 150 Millionen Euro zuviel vom Land bekommen haben.</p>
<h2>Neues FAG</h2>
<p>Das jetzt g&uuml;ltige, unter Federf&uuml;hrung des Innenministeriums entstandene Gesetz, wird 2012 und 2013 fortgeschrieben. Es werden nur kleinere &Auml;nderungen vorgenommen. Ein wirklich neues FAG k&ouml;nnte dann im Jahr 2014 in Kraft treten. In einem Gutachten sollen die Finanzsituation und die Probleme der Kommunen des Landes in ihrer Vielfalt er&ouml;rtert werden.</p>
<p>Vor einer umfassenden Gesetzes&auml;nderung muss nat&uuml;rlich der Ausgang von drei beim Landesverfassungsgericht anh&auml;ngigen Verfassungsbeschwerden gegen das jetzt g&uuml;ltige FAG abgewartet werden. Und vor allem soll eine m&ouml;gliche Novellierung erst nach einer breiten gesellschaftlichen Debatte erfolgen.</p>
<p><strong>Den Auftakt daf&uuml;r wollen die kommunalen Spitzenverb&auml;nde gemeinsam mit dem jetzt f&uuml;r das FAG zust&auml;ndigen Finanzminister Jens Bullerjahn und dem Innenministerium mit zwei gro&szlig;en „B&uuml;rgermeisterkonferenzen“ am 15. August in Magdeburg und am 16. August in Halle machen.</strong></p>
<p>Zu diesen Konferenzen gibt es schon jetzt jede Menge Anregungen und Anmeldungen. Dies zeigt deutlich, dass das Interesse an einem umfassenden Meinungsaustausch gro&szlig; ist. Angesprochene Diskussionspunkte sind zum Beispiel die Finanzsituation in den gro&szlig;en St&auml;dten des Landes. Dabei geht es auch um die Stadt-Umland-Problematik. Wie kann zum Beispiel mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung von Aufgaben eines Oberzentrums hergestellt werden, sollten auch die Umland-Gemeinden dabei finanziell helfen, lauten einige Fragen.  B&uuml;rgermeister beklagen, dass ihnen bei laufender Konsolidierung die Mittel f&uuml;r Investitionen fehlten.</p>
<p>Angesichts des immensen Diskussionsbedarfs soll das FAG nicht in wenigen Wochen oder Monaten &uuml;berarbeitet werden. Gr&uuml;ndlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen. Deshalb sollte aus Sicht des Finanzministeriums  das neue FAG erst ab 2014 greifen.</p>
<h2>Weitere Informationen:</h2>
<p><a title="Kurzfassung des Kommunalfinanzberichtes 2011 des Innenministeriums als pdf-Datei herunterladen" href="http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Ministerium_der_Finanzen/Dokumente/MF_Nachrichten/FAGKurz4.pdf" target="_blank">Kurzfassung des Kommunalfinanzberichtes 2011 des Innenministeriums als pdf-Datei herunterladen</a></p>
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		<title>Finanzminister Jens Bullerjahn legt Gesetzentwurf &#252;ber die Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen vor</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 13:07:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Bullerjahn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzausgleichsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
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		<description><![CDATA[Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute der Landesregierung den Gesetzentwurf zur &#196;nderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorgelegt. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs &#252;ber die Finanzausgleichsleistungen an die St&#228;dte und Gemeinden, Landkreise und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-medium wp-image-1107" title="inanzminister Jens Bullerjahn legt Gesetzentwurf &uuml;ber die Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen vor" src="http://www.bullerjahn2011.de/files/2011/08/fahne-sachsen-anhalt-350x232.jpg" alt="inanzminister Jens Bullerjahn legt Gesetzentwurf &uuml;ber die Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen vor" width="280" height="186" />Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute der Landesregierung den Gesetzentwurf zur &Auml;nderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorgelegt.</p>
<p>Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs &uuml;ber die Finanzausgleichsleistungen an die St&auml;dte und Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden des Landes in das Kabinett am heutigen Tage sei eine Verabschiedung noch in diesem Jahr gew&auml;hrleistet, erkl&auml;rte der Minister. So erhielten die Kommunen auch f&uuml;r 2012 und 2013 Finanzmittel, f&uuml;gte Bullerjahn hinzu, die zur Erf&uuml;llung ihrer Aufgaben erforderlich seien. Dabei sei der angemessene Finanzbedarf in Fortschreibung des Systems des jetzigen Ausgleichsgesetzes ermittelt und entsprechend in das Gesetz aufgenommen worden. Nach den Berechnungen von Experten des Statistischen Landesamtes erhalten die Kommunen gegen&uuml;ber dem Jahr 2011 etwa 49 Millionen Euro weniger.  Als Datenbasis f&uuml;r diese Berechnungen dienten die Jahre 2008 bis 2010. Der R&uuml;ckgang beruhe im Wesentlichen auf Mehreinnahmen der Kommunen von &uuml;ber 350 Millionen Euro in den Jahren 2008 bis 2010. Bullerjahn verwies darauf, dass das Teil-Entschuldungsprogramm STARK II, das die Kommunen entlaste, beim Finanzbedarf nicht mit ber&uuml;cksichtigt worden sei.</p>
<p>Zudem erhalten die Kommunen auch in 2012 und 2013 eine Investitionspauschale, die weitere notwendige Investitionen erm&ouml;glichen wird. Die Pauschale werde sich 2012 voraussichtlich auf 102 Millionen Euro und 2013 auf 76 Millionen Euro belaufen, so der Minister. In diesem Jahr betr&auml;gt sie 128 Millionen Euro. Der R&uuml;ckgang ist auf den drastischen Abbau bei den Bundeserg&auml;nzungszuweisungen zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. Hier gebe das Land nur einen relativ geringen Teil der Lasten an die Kommunen weiter, 4/5 des R&uuml;ckgangs trage das Land. Bei den Investitionen m&uuml;sse beachtet werden, dass das Land im Rahmen von STARK III daf&uuml;r Sorge tragen wolle, dass bis Ende der Legislaturperiode alle Schulen und Kitas saniert sind.</p>
<p>Bei den Bedarfszuweisungen (auch Ausgleichsstock) sind wieder rund 40 Millionen Euro vorgesehen. 2010 und 2011 waren es jeweils 60 Millionen Euro, weil eine h&ouml;here Zahl an Notf&auml;llen prognostiziert worden sei.</p>
<p>Der Gesetzentwurf solle jetzt zur Anh&ouml;rung freigegeben werden. Das Ende der Anh&ouml;rungsfrist ist f&uuml;r den 9. September 2011 vorgesehen. Die zweite Kabinettsbefassung soll am 27. September erfolgen.</p>
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		<title>Kommunen in Sachsen-Anhalt werden entlastet</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Dec 2009 13:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Bullerjahn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Sachsen-Anhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunen]]></category>
		<category><![CDATA[Schulden]]></category>
		<category><![CDATA[Teilentschuldungsprogramm]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat auf Initiative des Finanzministers Jens Bullerjahn ein kommunales Teilentschuldungsprogramm auf den Weg gebracht. Damit sollen die Kommunen um insgesamt 500 Mio. Euro beim Schuldendienst entlastet werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landeskabinett hat sich am 08. Dezember 2009 mit der Konzeption f&uuml;r ein kommunales Teilentschuldungsprogramm befasst.</p>
<p>Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags will die Landesregierung, dass die Kommunen des Landes um einen Betrag von &uuml;ber 500 Mio. € beim Schuldendienst entlastet. Damit sollen die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung unterst&uuml;tzt werden. Die Kreditmarktschulden der Kommunen beliefen sich am Ende des vergangenen Jahres auf 2,92 Mrd. €; dazu kamen Kassenkredite in H&ouml;he von 969 Mio. €. Durch das geplante Programm soll die Kreditmarktverschuldung innerhalb von 15 Jahren um rund 1,3 Mrd. € abgebaut werden.</p>
<p>Jens Bullerjahn erkl&auml;rte dazu: „Die von uns vorgesehene Konsolidierungspartnerschaft  beinhaltet aber auch Verpflichtungen. So erwarten wir, dass der umgeschuldete Restbetrag innerhalb von 10 Jahren getilgt wird, die gemeinsam vereinbarten Konsolidierungsziele eingehalten werden und grunds&auml;tzlich die Bereitschaft erkl&auml;rt wird, keine neuen Kredite aufzunehmen. J&auml;hrlich ist dar&uuml;ber hinaus durch die Kommunen ein Fortschrittsbericht gegen&uuml;ber dem Land zu erstellen“.</p>
<p>Mit dem Teilentschuldungsprogramm, mit dem neuen konjunkturunabh&auml;ngigen Finanzausgleichsgesetz (FAG) und der Gebietsstrukturreform will die Landesregierung die Kommunen in Sachsen-Anhalt nachhaltig st&auml;rken und langfristig neuen Gestaltungsspielraum erm&ouml;glichen.</p>
<p>Weitere Informationen gibt es auf der <a href="http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/stk/2009/671_2009_4492c5a2851d72f18f30952e90e00033.htm" target="_blank">Website der Landesregierung</a>.</p>
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